AMATEURFUNK · RATGEBER

Amateurfunk-Klassen N, E und A: die Unterschiede im Vergleich

Stand: 16.10.2026 · Angaben an diesem Tag gegen Amateurfunkverordnung, Bundesnetzagentur und Fragenkatalog geprüft

Klasse N, E oder A? Die drei Zeugnisklassen unterscheiden sich im Technikteil der Prüfung, in den Bändern und der Sendeleistung und in einigen weiteren Rechten. Hier siehst du die Unterschiede nebeneinander und erfährst, wie der Aufstieg funktioniert.

Die Klassen auf einen Blick

Es gibt drei Amateurfunkzeugnisse: Klasse A, E und N. Klasse N („Entry Class“) gibt es seit dem 24. Juni 2024. Die Tabelle stellt die Klassen nebeneinander; die folgenden Abschnitte erklären jede Zeile.

Klasse N, E und A im Vergleich (unsere Zusammenfassung der Quellen)
MerkmalKlasse NKlasse EKlasse A
Technikteil der PrüfungGrundlagenerweitertumfangreich
Prüfungsteile (Erstprüfung)V, B und N (3 Teile)V, B, N und E (4 Teile)V, B, N, E und A (5 Teile)
Fragen und Höchstdauer75 Fragen, 135 Minuten100 Fragen, 180 Minuten125 Fragen, 240 Minuten
Bändernur 10 m, 2 m, 70 cmdiese und weitere Bereichealle Bereiche mit Leistungsangabe in Anlage 1
Höchste Leistung10 W ERP, im 2-m- und 70-cm-Band 6,1 W ERPbis 100 W PEPbis 750 W PEP
Ausbildungsfunk durchführenneinjaja
Remote-Betriebneinneinja
Ausland (CEPT)keine CEPT-Regelung, nach dem Fragenkatalog nur DeutschlandCEPT-NoviceCEPT-Genehmigung

Ein „nein“ bedeutet: Die Quelle sieht dieses Recht für die Klasse nicht vor (Ausbildungsfunk: nur A und E, Remote-Betrieb: nur A). Fragen und Höchstdauer sind unsere Summen aus den Werten je Prüfungsteil; die Zeiten sind Höchstzeiten.

Diese Seite vergleicht die Klassen. Wie die Prüfung abläuft, was sie kostet und wie du dich anmeldest, steht im Ratgeber Amateurfunkprüfung: Ablauf, Klassen und Kosten; jeden Frequenzbereich mit Leistung zeigt Amateurfunk-Frequenzen.

Prüfung: was sich unterscheidet

Alle drei Klassen prüfen Vorschriften, betriebliche und technische Kenntnisse. Nur der Technikteil ist je Klasse anders: Für Klasse N verlangt die Bundesnetzagentur Grundlagen des technischen Verständnisses, für Klasse E erweiterte und für Klasse A umfangreiche technische Kenntnisse.

  • Klasse N: Die Teile Vorschriften (V), Betriebliche Kenntnisse (B) und Technik N müssen bestanden sein.
  • Klasse E: zusätzlich der Teil Technik E.
  • Klasse A: zusätzlich der Teil Technik A.

Jeder Teil hat 25 Fragen, bestanden ist er mit mindestens 19 Punkten. Im amtlichen Fragenkatalog gehören zu den Teilen für Klasse N 571 Fragen, für Klasse E 1.034 und für Klasse A alle 1.750 (unsere Summen). Das erklärt, warum der Lernumfang von N über E zu A deutlich wächst. Prüfungsteile, Bestehen, Wiederholung und mündliche Nachprüfung beschreibt der Ratgeber zur Amateurfunkprüfung.

Bänder und Sendeleistung

Die Zulassung berechtigt dich zu den Frequenzbereichen aus Anlage 1 der Amateurfunkverordnung, nach Maßgabe deiner Zeugnisklasse. Die Bundesnetzagentur fasst es so zusammen:

  • Klasse N funkt auf 28 bis 29,7 MHz (10-m-Band) mit höchstens 10 W ERP sowie auf 144 bis 146 MHz (2-m-Band) und 430 bis 440 MHz (70-cm-Band) mit höchstens 6,1 W ERP.
  • Klasse E nutzt dieselben Bänder mit mehr Leistung (100 W PEP im 10-m-Band, 75 W PEP im 2-m- und 70-cm-Band) und dazu weitere Bereiche, höchstens aber 100 W PEP. Nicht für Klasse E ausgewiesen sind unter anderem 7.000 bis 7.200 kHz, 14.000 bis 14.350 kHz und 50 bis 52 MHz (nach Anlage 1, ohne befristete Sonderregeln, siehe Befristete Sonderregeln).
  • Klasse A hat in jeder Zeile der Tabelle von 135,7 kHz bis 250 GHz einen Wert; die höchste Leistung sind 750 W PEP, in manchen Bereichen liegt die Grenze deutlich darunter.

Die vollständige Tabelle aller Bereiche mit Status, Leistungen je Klasse und den Zusatzbestimmungen steht im Ratgeber Amateurfunk-Frequenzen, dort auch die Erklärung von PEP und ERP.

Weitere Rechte je Klasse

Die Klasse bestimmt nicht nur Bänder und Leistung:

  • Ausbildungsfunkbetrieb durchführen dürfen Funkamateure der Klassen A und E; Personen, die nicht Inhaber eines entsprechenden Amateurfunkzeugnisses sind, dürfen dabei unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines dazu berechtigten Funkamateurs teilnehmen.
  • Remote-Betrieb, das ferngesteuerte Betreiben einer ortsfesten Station, ist nur mit Klasse A erlaubt.
  • Klubstationen dürfen Funkamateure der Klassen E und N im Rahmen ihres eigenen Berechtigungsumfangs mitbenutzen. Weicht deine Klasse von der der Klubstation ab, gilt nach dem Fragenkatalog der Umfang der niedrigeren der beiden Klassen (Frage VD406).
  • Ausland: Für kurze Aufenthalte nennt die Bundesnetzagentur die CEPT-Regelungen für Klasse A (Empfehlung T/R 61-01) und Klasse E (CEPT-Novice, ECC-Empfehlung (05)06). Das gilt in Staaten, die die Empfehlung umgesetzt haben, nur bei vorübergehenden Aufenthalten und nur, wenn du dort nicht ansässig bist; es gelten die Vorschriften des Gastlands. Für Klasse N gibt es keine CEPT-Regelung (nach dem Fragenkatalog gilt sie nur in Deutschland); ob ein Gastland eine Einzelgenehmigung erteilt, entscheidet dessen Behörde.

Welche Rufzeichenreihe zu welcher Klasse gehört, steht im Ratgeber Amateurfunk-Rufzeichen.

Aufstieg per Zusatzprüfung

Du kannst direkt in der Klasse beginnen, die du anstrebst, denn jede Klasse hat ihre eigene Erstprüfung. Wer schon eine Klasse hat, steigt per Zusatzprüfung auf und weist nur die jeweils zusätzlich erforderlichen Technikkenntnisse nach.

Zusatzprüfungen: nur die zusätzlichen Technikteile
AufstiegZu bestehende Prüfungsteile
Klasse N nach ETechnik E
Klasse N nach ATechnik E und Technik A
Klasse E nach ATechnik A

Voraussetzung ist ein Antrag und die Prüfungsbescheinigung der bereits bestandenen Klasse; ebenso zählt eine ausländische Bescheinigung oder Genehmigung, sofern die Behörde sie anerkennt. Eine nicht bestandene Zusatzprüfung kannst du nur als vollständige Zusatzprüfung wiederholen. Ältere Zeugnisse: Ein vor Inkrafttreten der heutigen Amateurfunkverordnung (2005) erteiltes Zeugnis der früheren Klasse 3 steht der Klasse E gleich, alle anderen damals erteilten Zeugnisse stehen der Klasse A gleich; als Voraussetzung für eine Zusatzprüfung nennt die Prüfungsordnung ausdrücklich auch die Bescheinigung der Klasse 3. Gebühren für Erst- und Zusatzprüfungen und den Kostenvergleich der Wege findest du im Ratgeber zur Amateurfunkprüfung.

Voraussetzungen

  • Antrag und Gebühr: Zur Prüfung kommst du mit einem Antrag auf Zulassung zur Prüfung und bezahlter Gebühr, und das gilt für alle Klassen.
  • Minderjährige brauchen das Einverständnis ihrer gesetzlichen Vertretung. Eine Altersuntergrenze nennen weder die AFuV noch die Vfg. 29/2024 noch die Seite der Bundesnetzagentur.
  • Zulassung: Nach bestandener Prüfung beantragst du die Zulassung zum Amateurfunkdienst; die Bundesnetzagentur lässt dazu natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland zu, die ein Zeugnis oder eine gleichwertige Bescheinigung vorlegen. Mit der Zulassung bekommst du dein persönliches Rufzeichen.
  • Nur zuhören darfst du ohne Zulassung.

Welche Klasse passt zu deinem Ziel?

Eine Empfehlung der Behörde gibt es nicht; die folgende Orientierung ist unsere Folgerung aus den Rechten der Klassen:

  • Du willst erst einmal einsteigen und auf 10 m, 2 m und 70 cm funken: Dafür reicht Klasse N, mit dem kleinsten Prüfungsumfang (drei Teile).
  • Du willst zusätzlich Bereiche zwischen 1.810 und 21.450 kHz, 1.240 bis 1.300 MHz (höchstens 75 W PEP, im Teilbereich 1.247 bis 1.263 MHz zusätzlich höchstens 3,05 W ERP) oder die Mikrowellenbereiche von 2.320 MHz bis 250 GHz (5 W PEP) nutzen, die Klasse E gegenüber Klasse N ausweist, oder mehr Leistung, oder Ausbildungsfunk durchführen: Dafür brauchst du mindestens Klasse E.
  • Du willst Bereiche wie 7.000 bis 7.200 kHz, 14.000 bis 14.350 kHz oder 50 bis 52 MHz, die höchste Leistung, Remote-Betrieb oder alle Bereiche mit Leistungsangabe in Anlage 1: Das geht nur mit Klasse A (50 bis 52 MHz nach Anlage 1, ohne befristete Sonderregeln, siehe Befristete Sonderregeln).
  • Du willst im Ausland funken: Für kurze Aufenthalte gibt es die CEPT-Regelungen für A und E (mit den Bedingungen aus dem Abschnitt Weitere Rechte); für Klasse N gibt es keine CEPT-Regelung, ob ein Gastland eine Einzelgenehmigung erteilt, entscheidet dessen Behörde.

Ein Vorgehen in Etappen ist möglich, weil du später per Zusatzprüfung aufsteigen kannst (siehe oben).

Prüfungsfrage zum Thema

Die Rechte der Klassen sind Prüfungsstoff im Teil Vorschriften, zum Beispiel diese Frage:

Frage VD603

Wer darf eine „Remote-Station“ betreiben?

  1. Funkamateure der Klassen A, E und N
  2. Funkamateure der Klasse A
  3. Funkamateure, die seit mindestens einem Jahr eine Zulassung besitzen
  4. Funkamateure der Klassen A und E

Lösung: B. Remote-Betrieb ist Klasse A vorbehalten.

Frage und richtige Lösung stammen unverändert aus dem Katalog; wir haben die Antworten neu angeordnet und die Erklärung ergänzt. Quelle: „Prüfungsfragen zum Erwerb von Amateurfunkprüfungsbescheinigungen“, Bundesnetzagentur, 3. Auflage, März 2024 (www.bundesnetzagentur.de/amateurfunk), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert.

Üben mit Funkprüfung

Welche Klasse du wählst, entscheidest du selbst; üben kannst du für alle drei am amtlichen Katalog. Funkprüfung ist eine unabhängige Lern-App von bitbeans, kein Angebot der Bundesnetzagentur. Sie enthält die 1.750 amtlichen Fragen der 3. Auflage (März 2024) für die Klassen N, E und A, funktioniert beim Üben offline, lässt dich 80 Fragen kostenlos ausprobieren und schaltet den vollen Katalog per Einmalkauf frei, ohne Abo. Die Prüfungssimulation (mit Komplett) bildet die Teile mit je 25 Fragen und die Bestehensgrenze von 19 Punkten nach. Die App ersetzt weder die Prüfung noch die Zulassung.

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Den aktuellen Preis zeigt dir der jeweilige Store vor dem Kauf. Mehr zur App auf der Startseite.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Klasse N, E und A?

Die Prüfung unterscheidet sich nur im Technikteil: Klasse N verlangt Grundlagen, Klasse E erweiterte und Klasse A umfangreiche technische Kenntnisse. Danach richten sich die Rechte: Für den eigenständigen Sendebetrieb darf Klasse N nur im 10-m-, 2-m- und 70-cm-Band funken, Klasse E und A nutzen weitere Bänder mit höheren Leistungen, und Klasse A darf alle Amateurfunkbereiche bis zur jeweils zulässigen Höchstleistung nutzen.

Kann ich direkt mit Klasse A anfangen?

Ja. Für jede Klasse gibt es eine eigene Erstprüfung, du musst nicht erst Klasse N oder E ablegen. Dann legst du alle fünf Prüfungsteile ab.

Was muss ich für den Aufstieg von Klasse N zu E oder A prüfen lassen?

Nur die zusätzlichen Technikteile: von N nach E den Teil Technik E, von N nach A die Teile Technik E und Technik A, von E nach A den Teil Technik A. Vorher brauchst du die Prüfungsbescheinigung der niedrigeren Klasse.

Darf ich mit Klasse N im Ausland funken?

Für Klasse N gibt es keine CEPT-Regelung; nach dem amtlichen Fragenkatalog gilt die Zulassungsklasse N nur in Deutschland. Ob ein Gastland eine Einzelgenehmigung erteilt, entscheidet dessen Behörde. Die CEPT-Regelungen für kurze Aufenthalte im Ausland nennt die Bundesnetzagentur für die Klassen A und E.

Welche Klasse brauche ich für Ausbildungsfunk oder Remote-Betrieb?

Ausbildungsfunkbetrieb durchführen dürfen Funkamateure der Klassen A und E, Remote-Betrieb ist nur mit Klasse A erlaubt.

Brauche ich eine Klasse, um nur zuzuhören?

Nein. Für den Empfang von Aussendungen ist keine Zulassung nötig; erst für den eigenständigen Betrieb eines Senders brauchst du Prüfung und Zulassung mit eigenem Rufzeichen.

Quellen und Stand

Die Angaben auf dieser Seite haben wir am 16.10.2026 in den folgenden amtlichen Quellen gelesen und in eigenen Worten wiedergegeben; Zusammenfassungen und Rechnungen sind als unsere gekennzeichnet, die Angaben zur App stammen aus der App selbst. Maßgeblich sind allein die Rechtstexte und die Bescheide der Bundesnetzagentur; diese Seite ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.

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