AMATEURFUNK · RATGEBER

Amateurfunk-Rufzeichen: Aufbau, Wunsch und Zusätze

Stand: 15.10.2026 · Angaben an diesem Tag gegen Rufzeichenplan, Amateurfunkverordnung und Bundesnetzagentur geprüft

Dein Rufzeichen bekommst du zusammen mit der Zulassung zum Amateurfunkdienst. Wie bei allen Rufzeichen mit zwei- oder dreibuchstabigem Suffix zeigen seine ersten drei Zeichen die Klasse und die Verwendungszwecke, für die diese Reihe vorgesehen ist. Hier erfährst du, wie du dir eines wünschst und wie du es im Funkbetrieb verwendest.

Auf einen Blick

  • Ein deutsches Amateurfunkrufzeichen besteht aus zwei Buchstaben, einer Ziffer und meist zwei oder drei weiteren Buchstaben.
  • Bei Rufzeichen mit zwei- oder dreibuchstabigem Suffix verraten die ersten drei Zeichen die Klasse und die möglichen Verwendungszwecke: DN9 steht für ein persönliches Rufzeichen der Klasse N, DO1 bis DO9 für Klasse E, DL1 bis DL9 zum Beispiel für Klasse A.
  • Im Antrag auf Zulassung kannst du bis zu drei Wünsche angeben; einen Anspruch auf ein bestimmtes Rufzeichen gibt es nicht.
  • Im Funkbetrieb nennst du dein Rufzeichen zu Beginn und am Ende jeder Verbindung und mindestens alle zehn Minuten.

So ist ein Rufzeichen aufgebaut

Mit der Zulassung zum Amateurfunkdienst teilt dir die Bundesnetzagentur ein persönliches Rufzeichen zu. Wie es aussehen kann, legt der Rufzeichenplan der Behörde fest; die aktuelle Fassung gilt seit dem 1. April 2025, und Rufzeichen werden nach diesem Plan zugeteilt.

Die Teile eines Rufzeichens
TeilZeichenBedeutung
Präfixzwei Buchstaben von DA bis DR, ohne DE und DILandeskenner für Deutschland
Ziffer0 bis 9bildet mit dem Präfix die Rufzeichenreihe
Suffixmeist zwei oder drei Buchstabender eigene Teil des Rufzeichens; die Reihen im Plan gelten für Suffixe von AA bis ZZZ

Klubstationen können außerdem Suffixe aus einem einzigen Buchstaben oder, für besondere Anlässe und befristet, aus vier bis sieben Zeichen bekommen. International sind die Präfixe in den Radio Regulations der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) geregelt; der Fragenkatalog ordnet die Landeskenner DA bis DR Deutschland zu (Fragen VA406 und BD302).

Welche Reihe zu welcher Klasse gehört

Für Rufzeichen mit zwei- oder dreibuchstabigem Suffix ordnet der Plan jeder Reihe eine Klasse und einen oder mehrere Verwendungszwecke zu, manche davon als auslaufend gekennzeichnet; für Klubstationen mit einbuchstabigem Suffix gilt eine eigene Tabelle mit teils anderer Zuordnung. Für persönliche Rufzeichen sind das (unsere Auszählung aus der Tabelle unten):

  • Klasse N: DN9
  • Klasse E: DA6, DO1–DO9
  • Klasse A: DA1, DA2, DB1–DB9, DCØ–DC9, DDØ–DD9, DF1–DF9, DGØ–DG9, DHØ–DH9, DJØ–DJ9, DK1–DK9, DL1–DL9, DM1–DM9
Rufzeichenplan, Nr. 1: Reihen mit zwei- oder dreibuchstabigem Suffix
ReiheVerwendungszweckKlasse
DAØKlubstationA
DA1persönliches RufzeichenA
DA2persönliches RufzeichenA
DA4besondere experimentelle StudienE
DA5besondere experimentelle StudienA
DA6persönliches RufzeichenE
DA7KlubstationE
DA8KlubstationN
DBØRelaisfunkstelle / Funkbake, (Klubstation auslaufend)A
DB1–DB9persönliches RufzeichenA
DCØ–DC9persönliches Rufzeichen, (Klubstation auslaufend)A
DDØ–DD9persönliches Rufzeichen, (Klubstation auslaufend)A
DFØKlubstation, (Relaisfunkstelle / Funkbake auslaufend)A
DF1–DF9persönliches RufzeichenA
DGØ–DG9persönliches Rufzeichen, (Klubstation auslaufend)A
DHØ–DH9persönliches Rufzeichen, (Klubstation auslaufend)A
DJØ–DJ9persönliches RufzeichenA
DKØKlubstation, (Relaisfunkstelle / Funkbake auslaufend)A
DK1–DK9persönliches RufzeichenA
DLØKlubstation, (Relaisfunkstelle / Funkbake auslaufend)A
DL1–DL9persönliches RufzeichenA
DMØRelaisfunkstelle / FunkbakeA
DM1–DM9persönliches RufzeichenA
DNØKlubstation (auslaufend)E
DN1–DN6Ausbildungsrufzeichen (auslaufend)A
DN7–DN8Ausbildungsrufzeichen (auslaufend)E
DN9persönliches RufzeichenN
DOØRelaisfunkstelle / Funkbake, (Klubstation auslaufend)E
DO1–DO9persönliches RufzeichenE
DPØ–DP1Klubstation, Relaisfunkstelle / Funkbake, besondere experimentelle Studien (mit exterritorialem Standort)A
DP2Klubstation, Relaisfunkstelle / Funkbake, besondere experimentelle Studien (mit exterritorialem Standort)E
DP8Klubstation, Relaisfunkstelle / Funkbake, besondere experimentelle Studien (mit/ohne exterritorialem Standort)N
DR1Klubstation für BOS-AngehörigeA
DR2Klubstation für BOS-AngehörigeE
DR3Klubstation für BOS-AngehörigeN
DR4Klubstation einer NotfunkgruppeA
DR5Klubstation einer NotfunkgruppeE
DR6Klubstation einer NotfunkgruppeN

Wie im Plan steht „Ø“ für die Ziffer Null und „auslaufend“ für Zuordnungen, die der Plan so kennzeichnet. Mit BOS-Angehörigen meint der Plan Menschen, die zu einer Stelle gehören, die nach der Digitalfunkrichtlinie BOS oder der BOS-Funkrichtlinie als BOS-berechtigt anerkannt ist; die Bundesnetzagentur spricht von Angehörigen der öffentlichen Not-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienste. Die Reihen gelten für Suffixe von AA bis ZZZ, soweit der Plan nichts anderes angibt. Was die Klassen N, E und A sonst unterscheidet, vergleicht der Ratgeber Amateurfunk-Klassen N, E und A.

Wunschrufzeichen beantragen

  1. Frei? Erst nachsehen

    Zugeteilte Rufzeichen kannst du bei der Bundesnetzagentur online abfragen oder in ihrer Rufzeichenliste nachschlagen. Fehlt ein Rufzeichen dort, ist es trotzdem nicht sicher frei: Ein Rufzeichen, auf das jemand verzichtet hat, wird frühestens nach einem Jahr an jemand anderen vergeben.

  2. Passend zur Klasse wählen

    Rufzeichen werden nach dem Rufzeichenplan zugeteilt, also aus einer Reihe, die zu deiner Klasse und zum persönlichen Rufzeichen passt (siehe Tabelle oben). Ausgeschlossen sind Rufzeichen mit Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitszeichen wie SOS, MAYDAY oder PAN, mit Q-Gruppen von QOA bis QUZ sowie Suffixe mit Bezug zu verfassungswidrigen Organisationen oder gegen die guten Sitten.

  3. Im Antrag angeben

    Das Formblatt für die Zulassung zum Amateurfunkdienst hat Platz für drei Wünsche. Die Angabe reserviert nichts, deshalb rät die Behörde, mehrere Wünsche zu nennen. Wollen mehrere dasselbe Rufzeichen, zählt der Zeitpunkt, zu dem der Antrag eingegangen ist.

  4. Zuteilung abwarten

    Einen Anspruch auf ein bestimmtes Rufzeichen gibt es nicht. Mit der Zulassung erhältst du dein Rufzeichen; für eigenen Sendebetrieb ist beides Voraussetzung. Schon vor der Prüfung kannst du im Ausbildungsfunkbetrieb senden, unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines dazu berechtigten Funkamateurs.

Den Ablauf von der Prüfung bis zur Zulassung beschreibt der Ratgeber Amateurfunkprüfung.

Rufzeichenliste und Veröffentlichung

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die zugeteilten Rufzeichen in einer Rufzeichenliste: mit Klasse und Verwendungszweck, Name und Anschrift der Inhaberin oder des Inhabers und dem Standort der ortsfesten Station. Du kannst der Eintragung schriftlich oder elektronisch widersprechen; Rufzeichen und Name werden aber in jedem Fall aufgenommen, ebenso die Standorte fernbedienter oder automatisch arbeitender Stationen. Das Antragsformular für die Zulassung hat dafür ein Feld zum Ankreuzen: Damit erklärst du, dass du mit der Veröffentlichung deines Hauptwohnsitzes und der Standorte deiner Stationen in der Rufzeichenliste nicht einverstanden bist.

Das Rufzeichen im Funkbetrieb

  • Grundsätzlich benutzt du nur Rufzeichen, die dir die Bundesnetzagentur zugeteilt hat. Die Verordnung regelt zwei Fälle, in denen fremde Rufzeichen verwendet werden: Mitglieder funken an einer Klubstation unter deren Rufzeichen, und im Ausbildungsfunk senden Auszubildende mit dem Rufzeichen des Ausbilders oder der Klubstation und dem Zusatz /T.
  • Das Rufzeichen dient der Identifikation: Du nennst es zu Beginn und am Ende jeder Verbindung und mindestens alle zehn Minuten.
  • Mit einem Rufzeichen darfst du nicht gleichzeitig von verschiedenen Standorten aus funken, außer die Bundesnetzagentur hat vorher zugestimmt.
  • Änderungen von Name oder Anschrift meldest du unverzüglich; eine neue ortsfeste Station oder eine dauerhafte Standortverlegung meldest du vor der Inbetriebnahme.
  • Aus wichtigen Gründen, etwa wegen geänderter internationaler Vorgaben, kann die Bundesnetzagentur ein zugeteiltes Rufzeichen ändern; die Zulassung bleibt dabei bestehen.
  • Auf deine Zulassung samt Rufzeichen kannst du verzichten; die Bundesnetzagentur verlangt dafür eine unterschriebene Erklärung, die formlos sein darf. Was mit der alten Urkunde geschehen soll, beschreibt sie an zwei Stellen ihrer häufigen Fragen unterschiedlich (beilegen oder nach der Bestätigung zurücksenden bzw. vernichten); frag im Zweifel dort nach. Wurde das Rufzeichen danach nicht anderweitig vergeben, kannst du es wieder bekommen, ohne die Prüfung zu wiederholen.

Zusätze wie /p, /m und /T

An das Rufzeichen dürfen international gebräuchliche Zusätze angehängt werden, solange sie das zugeteilte Rufzeichen nicht verfälschen. Im Sprechfunk sagst du statt des Zeichens das Wort.

Rufzeichenzusätze nach Rufzeichenplan und Amateurfunkverordnung
ZusatzIm SprechfunkBedeutung
/m„mobil“bewegliche Station, an Land in einem Fahrzeug oder auf einem Wasserfahrzeug in Binnengewässern
/mm„maritim mobil“Station an Bord eines Wasserfahrzeugs auf See
/am„aeronautisch mobil“Station an Bord eines Luftfahrzeugs
/p„portabel“tragbare oder vorübergehend ortsfest betriebene Station
/T„Trainee“Ausbildungsfunkbetrieb, vorgeschrieben
/R„Remote“Remote-Betrieb, freiwillig

Die Zusätze /m, /mm, /am und /p sind eine Information, keine Pflicht. Beim Ausbildungsfunk ist /T dagegen vorgeschrieben und steht vor weiteren Zusätzen: /Tp bei einer portablen Station, /Tr bei Remote-Betrieb. Für den Remote-Zusatz schreibt die Verordnung „/R“, der Rufzeichenplan „/r“. Aus betrieblichen Gründen nötige Zusätze werden mit Bindestrich oder Schrägstrich abgetrennt.

Weitere Rufzeichen

Neben dem persönlichen Rufzeichen kann die Bundesnetzagentur auf Antrag weitere Rufzeichen zuteilen, für Klubstationen und für fernbediente oder automatisch arbeitende Stationen; solche Zuteilungen dürfen befristet werden.

  • Klubstation: eine Station, die mindestens drei zugelassene Funkamateure gemeinsam unter einem Rufzeichen betreiben. Zugeteilt wird es einem Funkamateur, den die Leitung der Gruppe als Verantwortlichen benannt hat.
  • Relaisfunkstellen und Baken brauchen eine eigene Rufzeichenzuteilung und dürfen nur an dem darin genannten Standort betrieben werden.
  • Sonderrufzeichen mit vier bis sieben Zeichen im Suffix gibt es nur für Klubstationen und nur für bestimmte Anlässe, etwa Jubiläen von Amateurfunkvereinen, einen Fieldday, einen Wettbewerb mit mindestens drei Funkamateuren oder Aktionen zur Nachwuchsförderung. Sie gelten höchstens ein Jahr und werden nicht verlängert; das letzte Zeichen muss ein Buchstabe sein.
  • DR-Reihen: Die Reihen DR1AA bis DR3ZZZ sind Klubstationen für Angehörige der öffentlichen Not-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienste (BOS) vorbehalten, DR4AA bis DR6ZZZ Klubstationen von Notfunkgruppen privatrechtlicher Organisationen. Sie dürfen nur für Funkverkehr zwischen Funkamateuren in Not- und Katastrophenfällen genutzt werden und für Übungen, die auf solche Fälle vorbereiten; Ausbildungsfunk und Wettbewerbe sind mit diesen Rufzeichen nicht erlaubt. Bei Übungen gehört „/Ueb“ beziehungsweise im Sprechfunk „Übung“ an das Rufzeichen.
  • Ausbildungsrufzeichen der Reihen DN1 bis DN8 werden seit dem 24. Juni 2025 nicht mehr neu zugeteilt; bereits zugeteilte bleiben bis zum 31. Dezember 2028 gültig. Ohne Ausbildungsrufzeichen läuft Ausbildungsfunk unter dem persönlichen Rufzeichen des Ausbilders oder dem Rufzeichen einer Klubstation mit dem Zusatz /T.

Rufzeichen über Grenzen hinweg

  • Gäste in Deutschland: Wer eine CEPT-Lizenz nach der Empfehlung T/R 61-01 hat und nicht in Deutschland wohnt, darf hier bis zu drei Monate je Aufenthalt mit den Rechten der Klasse A funken und stellt seinem Heimatrufzeichen „DL/“ voran. Mit einer CEPT-Novice-Lizenz nach der ECC-Empfehlung (05)06 gelten die Rechte der Klasse E und das Präfix „DO/“. Wer eine ausländische Amateurfunkgenehmigung hat, nicht in Deutschland wohnt und unter keine der beiden Empfehlungen fällt, braucht für den Funkbetrieb hier eine Kurzzeitzulassung, die für bis zu drei Monate erteilt wird.
  • Mit deutscher Zulassung im Ausland: Mit Klasse A (CEPT-Lizenz) oder Klasse E (CEPT-Novice-Lizenz) darfst du in Staaten, die die jeweilige Empfehlung umgesetzt haben, kurzzeitig funken. Das gilt nur für vorübergehende Aufenthalte in einem Land, in dem du nicht ansässig bist. Dabei stellst du deinem Rufzeichen das Präfix des Gastlands voran, getrennt durch „/“ oder im Sprechfunk durch das Wort „stroke“, und hältst die Vorschriften des Gastlands ein.

Was die einzelnen Klassen in Deutschland dürfen, steht im Ratgeber Amateurfunk-Frequenzen.

Gebühren

Die Beträge stehen in der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation; Stand der Verordnung ist ihre letzte Änderung vom 6. Februar 2025, abgelesen am 15.10.2026. Verbindlich ist der Gebührenbescheid, den du bekommst.

Gebühren rund um Rufzeichen (Besondere Gebührenverordnung Telekommunikation, Anlage, Abschnitt 4)
LeistungGebühr
Zulassung zum Amateurfunkdienst mit persönlichem Rufzeichen20,00 €
Klubstationsrufzeichen mit ein-, zwei- oder dreibuchstabigem Suffix24,50 €
Klubstationsrufzeichen mit vier- bis siebenstelligem Suffix39,00 €
Änderung von Name oder Anschrift oder Verlegung des Betriebsorts einer ortsfesten Station18,50 €
Widerspruch gegen die Eintragung in die Rufzeichenliste oder dessen Rücknahme15,00 €
Verzicht auf die Zulassung, wenn er nicht mit einer neuen Zulassung bearbeitet wird15,00 €

Prüfungsfrage zum Thema

Rufzeichen sind Prüfungsstoff: Der Fragenkatalog behandelt sie im Teil Betriebliche Kenntnisse unter „Rufzeichen und Landeskenner“ und im Teil Vorschriften unter „Rufzeichen und Rufzeichenanwendung“.

Frage BD105

Zu welcher Rufzeichenart gehören Rufzeichen, die mit DN9 beginnen?

  1. Personengebundene Rufzeichen der Klasse A
  2. Personengebundene Rufzeichen für Kurzwellenhörer
  3. Personengebundene Rufzeichen der Klasse E
  4. Personengebundene Rufzeichen der Klasse N

Lösung: D. DN9 ist im Rufzeichenplan die Reihe für persönliche Rufzeichen der Klasse N.

Frage und richtige Lösung stammen unverändert aus dem Katalog; wir haben die Antworten neu angeordnet und die Erklärung ergänzt. Quelle: „Prüfungsfragen zum Erwerb von Amateurfunkprüfungsbescheinigungen“, Bundesnetzagentur, 3. Auflage, März 2024 (www.bundesnetzagentur.de/amateurfunk), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert.

Üben mit Funkprüfung

Rufzeichenreihen, Zusätze und Landeskenner übst du am besten am amtlichen Katalog. Funkprüfung ist eine unabhängige Lern-App von bitbeans, kein Angebot der Bundesnetzagentur. Sie enthält die 1.750 amtlichen Fragen der 3. Auflage (März 2024) für die Klassen N, E und A, funktioniert beim Üben offline, lässt dich 80 Fragen kostenlos ausprobieren und schaltet den vollen Katalog per Einmalkauf frei, ohne Abo. Die Prüfungssimulation (mit Komplett) bildet die Teile mit je 25 Fragen und die Bestehensgrenze von 19 Punkten nach. Die App ersetzt weder die Prüfung noch die Zulassung.

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Häufige Fragen

Woran erkenne ich die Klasse an einem Rufzeichen?

Bei Rufzeichen mit zwei- oder dreibuchstabigem Suffix an den ersten drei Zeichen, der Rufzeichenreihe; persönliche Rufzeichen gehören alle zu dieser Gruppe. Persönliche Rufzeichen der Klasse N beginnen mit DN9, die der Klasse E mit DO1 bis DO9 oder DA6, die der Klasse A zum Beispiel mit DL1 bis DL9 oder DK1 bis DK9. Die vollständige Zuordnung steht im Rufzeichenplan der Bundesnetzagentur.

Kann ich mir mein Rufzeichen aussuchen?

Du kannst im Antrag auf Zulassung bis zu drei Wünsche angeben, einen Anspruch auf ein bestimmtes Rufzeichen hast du aber nicht. Ein Wunsch reserviert nichts; bei gleichen Wünschen entscheidet, wessen Antrag früher eingegangen ist.

Muss ich /p anhängen, wenn ich unterwegs funke?

Nein. Die Amateurfunkverordnung erlaubt international gebräuchliche Zusätze wie /p, schreibt sie aber nicht vor; der Fragenkatalog nennt /p eine zusätzliche Information. Anders ist es beim Ausbildungsfunk: Dort ist der Zusatz /T beziehungsweise „Trainee“ Pflicht.

Wie oft muss ich mein Rufzeichen nennen?

Zu Beginn und am Ende jeder Funkverbindung und während des Funkverkehrs mindestens alle zehn Minuten.

Gibt es noch Ausbildungsrufzeichen?

Neue Ausbildungsrufzeichen der Reihen DN1 bis DN8 werden seit dem 24. Juni 2025 nicht mehr zugeteilt; bereits zugeteilte gelten bis zum 31. Dezember 2028. Ohne Ausbildungsrufzeichen wird mit dem Rufzeichen des Ausbilders oder der Klubstation und dem Zusatz /T beziehungsweise „Trainee“ ausgebildet.

Was passiert mit meinem Rufzeichen, wenn ich eine neue Zulassung beantrage?

Das Formblatt der Bundesnetzagentur für die Zulassung fragt nach deinem jetzigen Rufzeichen und lässt neue Wünsche zu. Mit dem Antrag und der neuen Zulassung verzichtest du auf die bisherige Zulassung und das damit zugeteilte Rufzeichen; eine bisherige Zulassungsurkunde gibst du laut Formblatt zurück.

Quellen und Stand

Die Angaben auf dieser Seite haben wir am 15.10.2026 in den folgenden amtlichen Quellen gelesen und in eigenen Worten wiedergegeben; Zusammenfassungen und Rechnungen sind als unsere gekennzeichnet, die Angaben zur App stammen aus der App selbst. Maßgeblich sind allein die Rechtstexte und die Bescheide der Bundesnetzagentur; diese Seite ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.

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