AMATEURFUNK · RATGEBER

Funkprüfung für den Amateurfunk: Ablauf, Klassen und Kosten

Stand: 16.10.2026 · Regeln, Gebühren und Fragenkatalog an diesem Tag gegen die Quellen geprüft

Die Amateurfunkprüfung, oft einfach Funkprüfung genannt, legst du schriftlich bei der Bundesnetzagentur ab: Multiple Choice, 25 Fragen je Prüfungsteil, bestanden ab 19 richtigen Antworten. Diese Seite zeigt, was dich in Klasse N, E und A erwartet, was die Prüfung kostet und wie du dich anmeldest.

Auf einen Blick

Alle drei Klassen prüfen dieselben drei Bereiche: Vorschriften, Betrieb und Technik. Unterschiedlich ist nur der Technikteil: In Klasse N verlangt die Behörde Grundlagen des technischen Verständnisses, in Klasse E erweiterte und in Klasse A umfangreiche technische Kenntnisse.

Die drei Klassen im Vergleich
KlassePrüfungsteileFragenHöchstdauerErstprüfung
NVorschriften, Betrieb, Technik N75135 Minuten68,00 €
Ewie N, dazu Technik E100180 Minuten73,50 €
Awie E, dazu Technik A125240 Minuten81,00 €

Fragen und Höchstdauer sind unsere Summen aus den Werten je Prüfungsteil (siehe nächster Abschnitt); die Zeiten sind Höchstzeiten, du darfst früher abgeben. Die Erstprüfung einer Klasse umfasst alle ihre Teile. Dazu kommt später die Gebühr für die Zulassung, siehe Zulassung und Rufzeichen.

Welche Bänder du nutzen darfst, hängt von der Klasse ab: Mit Klasse N sind es nur das 10-Meter-, das 2-Meter- und das 70-Zentimeter-Band. Die Klassen E und A erlauben zusätzliche Bänder mit höheren Sendeleistungen, Klasse A alle für den Amateurfunk ausgewiesenen Bereiche bis zur zulässigen Höchstleistung. Alle Bereiche und Leistungsgrenzen je Klasse findest du im Ratgeber Amateurfunk-Frequenzen.

Die fünf Prüfungsteile

Die Prüfung ist schriftlich und besteht aus Multiple-Choice-Fragebögen. Sie ist nicht öffentlich. Jeder Teil hat einen eigenen Fragebogen mit 25 Fragen.

Prüfungsteile mit Fragenzahl und Höchstdauer
PrüfungsteilThemenFragenHöchstdauerFragen im KatalogKlasse N / E / A
Vorschriften (V)Gesetze, Verordnungen, internationale Regeln2545 Min.204ja / ja / ja
Betriebliche Kenntnisse (B)Buchstabieralphabet, Q-Gruppen, Rufzeichen, Funkverkehr, Notfunk2545 Min.172ja / ja / ja
Technik Klasse NGrundlagen: Elektrizität, Bauteile, Antennen, Störungen, Sicherheit2545 Min.195ja / ja / ja
Technik Klasse Edieselben Themenfelder, erweitert2545 Min.463nein / ja / ja
Technik Klasse Adieselben Themenfelder, vertieft2560 Min.716nein / nein / ja

Die Zahl „Fragen im Katalog“ nennt, wie viele Fragen der veröffentlichte Fragenkatalog zu diesem Teil enthält; ein Fragebogen muss aber nicht allein aus diesen Katalogfragen bestehen (mehr dazu unter Fragenkatalog).

Bestehen

Jede richtige Antwort gibt einen Punkt, und jeder Teil wird einzeln bewertet: Bestanden hast du einen Teil mit mindestens 19 von 25 Punkten. Für Klasse N müssen die Teile V, B und Technik N bestanden sein, für Klasse E zusätzlich Technik E, für Klasse A zusätzlich Technik A.

Hast du genau einen Teil knapp verfehlt, mindestens aber 17 von 25 Punkten erreicht, kann der Prüfungsvorsitz eine mündliche Nachprüfung in diesem Teil zulassen. Ein Anspruch darauf besteht nicht: Die Entscheidung trifft die oder der Vorsitzende.

Welche Klasse, welcher Weg

Es gibt drei Klassen: N („Entry Class“, der Einstieg), E („Novice“) und A („HAREC“). Du kannst sofort in der Klasse einsteigen, die du anstrebst, oder später mit einer Zusatzprüfung aufsteigen.

Aufstieg per Zusatzprüfung

Wer bereits eine Prüfungsbescheinigung hat, legt für höhere Klassen nur die zusätzlichen Technikteile ab. Voraussetzung ist ein entsprechender Antrag und die Bescheinigung, die deine bestandene Klasse belegt; anerkannte ausländische Bescheinigungen zählen auch.

Zusatzprüfungen: Aufstieg in eine höhere Klasse
WegZu bestehende PrüfungsteileGebühr
Klasse N nach ETechnik E48,00 €
Klasse N nach ATechnik E und Technik A57,00 €
Klasse E nach ATechnik A50,50 €

Die Klassen kurz verglichen

  • Klasse N: drei Prüfungsteile (V, B, Technik N), Funkbetrieb nur im 10-m-, 2-m- und 70-cm-Band.
  • Klasse E: zusätzlich Technik E, weitere Bänder mit höheren Sendeleistungen.
  • Klasse A: zusätzlich Technik A, alle Amateurfunkbereiche bis zur jeweils zulässigen Höchstleistung.

Rechte, Bänder, Leistung, Ausbildungsfunk und Remote-Betrieb der Klassen stellt der Ratgeber Amateurfunk-Klassen im Vergleich nebeneinander; hier geht es um die Prüfung selbst.

Zum Vergleich der Gebühren: Klasse N und später die Zusatzprüfung N nach A kosten zusammen 68,00 € + 57,00 € = 125,00 €; die Erstprüfung direkt für Klasse A kostet 81,00 €. Das ist reine Rechnung mit den amtlichen Beträgen (ohne die Zulassungsgebühr). Ob der direkte Weg zu Klasse A für dich sinnvoll ist, hängt vor allem vom Lernaufwand ab, nicht nur von den Gebühren.

Zusatz: Morseprüfung

Freiwillig kannst du außerdem eine Prüfung im Hören und Geben von Morsezeichen ablegen. Sie ist keine Voraussetzung für eine Klasse und kostet 84,00 €.

Schritt für Schritt zur Prüfung

  1. Klasse wählen

    Entscheide, ob du mit N, E oder A beginnst (siehe oben). Für den Aufstieg brauchst du schon eine Bescheinigung der niedrigeren Klasse.

  2. Ort und Termin finden

    Die Bundesnetzagentur prüft an elf Standorten: Hamburg, Berlin, Hannover, Dortmund, Göttingen, Cottbus, Erfurt, Eschborn, Nürnberg, Reutlingen und München; weitere Orte lassen sich mit der Behörde vereinbaren. Eine Terminliste mit freien und ausgebuchten Terminen wird laufend aktualisiert, achte auf das Datum der Liste. Prüfungen finden je nach Antragseingang statt, normalerweise etwa alle vier bis sechs Wochen pro Standort.

  3. Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen

    Dafür gibt es ein Formblatt der Bundesnetzagentur; der Antrag soll vorrangig elektronisch gestellt werden, schriftlich ist ebenfalls möglich. Du nennst deine Daten und einen Wunschtermin. Bei Minderjährigen braucht es das Einverständnis der gesetzlichen Vertretung. Brauchst du wegen einer Behinderung Erleichterungen, legst du dem Antrag ein ärztliches Attest oder einen vergleichbaren Nachweis bei. Eine Reservierung ohne Antrag gibt es nicht.

  4. Zwischenbescheid und Gebühr

    Nach Eingang des Antrags schickt die Behörde einen Zwischenbescheid mit den Angaben für die Überweisung der Gebühr. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anträge vergeben.

  5. Einladung abwarten

    Zeit und Ort legt die Bundesnetzagentur fest und lädt dich ein. Willst du den Termin ändern, muss dein Wunsch spätestens 14 Kalendertage vor dem eingeladenen Termin eingehen; die erste Änderung ist gebührenfrei. Bist du verhindert, teile das sofort mit. Wer unentschuldigt fernbleibt, hat die Prüfung angetreten, und die Teile gelten als nicht bestanden. Kannst du vor Prüfungsbeginn glaubhaft belegen, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen kannst, gilt die Prüfung als nicht angetreten, und du erhältst gebührenfrei eine neue Einladung.

  6. Prüfung ablegen

    Was du mitbringst und wie der Tag abläuft, steht im nächsten Abschnitt.

  7. Ergebnis erhalten

    Die oder der Vorsitzende teilt dir das Ergebnis mit. Hast du alle nötigen Teile bestanden, erhältst du eine Prüfungsbescheinigung; Prüfungsbescheid und gegebenenfalls Bescheinigung schickt die Bundesnetzagentur zeitnah nach der Prüfung zu.

  8. Zulassung und Rufzeichen beantragen

    Das ist ein eigener Antrag nach bestandener Prüfung, mehr dazu weiter unten.

Am Prüfungstag

Das bringst du mit

  • Zur Feststellung deiner Identität vor Beginn legst du einen Personalausweis vor, oder einen amtlichen Lichtbildausweis zusammen mit einer Meldebescheinigung. Frag im Zweifel vorher bei der Behörde nach, welche Unterlagen sie braucht.
  • Einen Stift sowie einen einfachen wissenschaftlichen Taschenrechner oder einen nicht programmierbaren Taschenrechner ohne Textspeicher.

Das bekommst du gestellt

  • Im Technikteil eine Formelsammlung und Entwurfspapier. Die Formelsammlung entspricht der im Fragenkatalog abgedruckten und kann Korrekturen und Ergänzungen enthalten; andere Formelsammlungen sind nicht zugelassen.
  • Anlage 1 der Amateurfunkverordnung, den Rufzeichenplan und Auszüge aus dem IARU-Bandplan für 2 m und 70 cm.

Das ist nicht erlaubt

  • Sonstige Unterlagen oder Notizblätter.
  • Eingeschaltete elektronische Kommunikationsgeräte: Sie sind im Prüfungsraum grundsätzlich auszuschalten, um den Anschein eines Täuschungsversuchs zu vermeiden. Wer täuscht oder es versucht, wird ausgeschlossen.

So läuft ein Prüfungsteil ab

Du trägst auf dem Antwortbogen die Nummer des Fragebogens, deinen Namen, den Ort und das Datum ein und kreuzt in der vorgegebenen Zeit deine Antworten an. Fragebögen und Formelsammlung bleiben unbeschriftet. Rechnungen auf dem Entwurfspapier fließen nicht in die Bewertung ein; ausgewertet wird der Antwortbogen. Alle Unterlagen gibst du am Ende des Teils ab.

Die angegebene Dauer ist eine Höchstzeit. Wann du abgibst, entscheidest du selbst; danach wertet der Prüfungsausschuss aus, und du erfährst dein Ergebnis, sofern der Ablauf dadurch nicht gestört wird.

Der Fragenkatalog

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Prüfungsfragen als Fragenkatalog. Die aktuelle Fassung ist die 3. Auflage vom März 2024; sie gilt für Prüfungen ab dem 24. Juni 2024 und ersetzt die früheren Kataloge. Sie enthält 1.750 Fragen: 204 zu den Vorschriften, 172 zu Betrieblichen Kenntnissen, 195 zu Technik N, 463 zu Technik E und 716 zu Technik A. Für Klasse N gehören damit 571 Katalogfragen zu den benötigten Teilen, für Klasse E 1.034 und für Klasse A alle 1.750 (unsere Summen).

Was der Katalog ist und was nicht

  • Er veranschaulicht die Prüfungsinhalte. Gestellt werden müssen nicht nur Katalogfragen: Es können auch andere Fragen vorkommen, die sich inhaltlich daran orientieren. In der mündlichen Nachprüfung sind die Prüfer nicht an den Katalog gebunden.
  • Er ersetzt kein Lehrmaterial und nicht die Vielfalt der Fachliteratur.
  • Im Katalog ist die richtige Antwort immer die Antwort A. In den Prüfungsbögen stehen die Antworten in zufälliger Reihenfolge. Die Position zu lernen bringt dir in der Prüfung also nichts.
  • Änderungen macht die Behörde mindestens drei Monate vor ihrer Anwendung bekannt. Prüfe deshalb, ob dein Lernmaterial zur Auflage passt, die bei deinem Prüfungstermin gilt.
  • Die Bundesnetzagentur gibt keine Druckversion heraus; es gibt den Katalog als PDF und als maschinenlesbare Daten.

Themenbereiche

Die Gliederung des Katalogs zeigt, was dich erwartet: Im Teil Vorschriften geht es um internationale Regelungen (ITU Radio Regulations, CEPT), das Amateurfunkgesetz, die Amateurfunkverordnung und weitere Gesetze, etwa zur elektromagnetischen Verträglichkeit. Der Teil Betrieb behandelt Buchstabieralphabet, Abkürzungen und Q-Gruppen, Frequenzbereiche und Bandpläne, Rufzeichen, die Abwicklung des Funkverkehrs, Notfunk sowie Stationstagebuch und QSL-Karten. In den Technikteilen kehren elf Themenfelder wieder, von mathematischen Grundlagen und Elektrizität über Bauteile, Schaltungen, Modulation, Sender und Empfänger, Antennen und Wellenausbreitung bis zu Messungen, Störungen und Personenschutz; je Klasse nimmt die Tiefe zu.

Beispiel aus dem Technikteil Klasse N

Frage NA103

Laut Datenblatt wiegen 100 m eines bestimmten Drahtes 210 g. Ein vorliegendes Drahtstück desselben Materials wiegt 55 g. Wie lang ist das Drahtstück in etwa?

  1. 382 m
  2. 115 m
  3. 26,2 m
  4. 38,2 m

Lösung: C, 26,2 m. 100 m wiegen 210 g, also wiegt 1 m 2,1 g. Dann ergeben 55 g eine Länge von 55 ÷ 2,1 ≈ 26,2 m.

Frage und richtige Lösung stammen unverändert aus dem Katalog; wir haben die Antworten neu angeordnet und den Rechenweg ergänzt. Quelle: „Prüfungsfragen zum Erwerb von Amateurfunkprüfungsbescheinigungen“, Bundesnetzagentur, 3. Auflage, März 2024 (www.bundesnetzagentur.de/amateurfunk), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert.

Gebühren

Die Prüfung ist gebührenpflichtig; die Beträge legt die Besondere Gebührenverordnung Telekommunikation fest. Stand der Verordnung ist ihre letzte Änderung vom 6. Februar 2025; die Beträge unten haben wir am 16.10.2026 dort abgelesen.

Gebühren der Bundesnetzagentur rund um die Amateurfunkprüfung
LeistungGebühr
Erstprüfung Klasse N68,00 €
Erstprüfung Klasse E73,50 €
Erstprüfung Klasse A81,00 €
Wiederholungsprüfung42,50 €, dazu 5,50 € für jeden Teil, den du wiederholst
Zusatzprüfung Klasse N nach E48,00 €
Zusatzprüfung Klasse N nach A57,00 €
Zusatzprüfung Klasse E nach A50,50 €
Zusatzprüfung Morsen (freiwillig)84,00 €
Zulassung zum Amateurfunkdienst mit persönlichem Rufzeichen20,00 €

Die Bundesnetzagentur nennt grundsätzlich keine Ermäßigungen, etwa für Schüler oder Studierende; maßgeblich ist dein Gebührenbescheid. Die erste Terminänderung ist gebührenfrei. Verbindlich ist immer der Gebührenbescheid, den du bekommst.

Nicht bestanden?

  • Du wiederholst nur die nicht bestandenen Teile. Das geht innerhalb von 24 Monaten nach der Bekanntgabe des ersten Prüfungsergebnisses; danach musst du die Prüfung vollständig neu ablegen.
  • Den Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung solltest du mindestens acht Wochen vor Ablauf der 24 Monate stellen.
  • Fehlt dir in genau einem Teil die Punktzahl, hast du aber mindestens 17 von 25 Punkten, kann der Prüfungsvorsitz eine mündliche Nachprüfung zulassen.
  • Trittst du nach Beginn von einzelnen Teilen zurück, gelten diese als nicht bestanden.
  • Eine nicht bestandene Zusatzprüfung kannst du nur als vollständige Zusatzprüfung wiederholen.
  • Für die Wiederholung fallen Gebühren an, siehe Gebühren.

Nach der Prüfung: Zulassung und Rufzeichen

Mit der bestandenen Prüfung kannst du die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst beantragen; sie wird mit der Zuteilung eines persönlichen Rufzeichens erteilt. Eine Amateurfunkstelle darf erst nach der Zulassung und der Zuteilung eines Rufzeichens betrieben werden. Die Behörde lässt dazu natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland zu, die ein Amateurfunkzeugnis oder eine gleichwertige Bescheinigung vorlegen. Der Antrag ist ein eigenes Formular, das nach der Prüfung gestellt wird.

Die Zulassung berechtigt dich zur Nutzung der Frequenzbereiche, die für deine Klasse in Anlage 1 der Amateurfunkverordnung ausgewiesen sind. Dafür fallen 20,00 € an; später stellt dir die Bundesnetzagentur Beiträge in Rechnung, deren Höhe sich von Jahr zu Jahr ändert und die du selbst überweist. Nur zum Empfangen brauchst du nach der Amateurfunkverordnung keine Zulassung.

Wie Rufzeichen aufgebaut sind, welche Reihe zu deiner Klasse gehört und wie du ein Wunschrufzeichen angibst, steht im Ratgeber Amateurfunk-Rufzeichen.

Üben mit Funkprüfung

Funkprüfung ist eine unabhängige Lern-App von bitbeans, kein Angebot der Bundesnetzagentur. Sie enthält die 1.750 amtlichen Fragen der 3. Auflage (März 2024) für die Klassen N, E und A, funktioniert beim Üben offline, lässt dich 80 Fragen kostenlos ausprobieren und schaltet den vollen Katalog per Einmalkauf frei, ohne Abo. Die Prüfungssimulation (mit Komplett) bildet die Teile mit je 25 Fragen und die Bestehensgrenze von 19 Punkten nach. Eigene Erklärungen gibt es für den Fragenumfang der Klasse N; sie sind KI-gestützt erstellt, nicht amtlich und können Fehler enthalten. Die App ersetzt weder die Prüfung noch die Zulassung.

Im App Store laden Jetzt bei Google Play

Den aktuellen Preis zeigt dir der jeweilige Store vor dem Kauf. Mehr zur App auf der Startseite.

Häufige Fragen

Wie viele Fragen hat die Amateurfunkprüfung und wie viele muss ich richtig beantworten?

Jeder Prüfungsteil hat 25 Fragen, und du brauchst mindestens 19 richtige Antworten. In der Erstprüfung legst du für Klasse N drei Teile ab (75 Fragen), für Klasse E vier (100 Fragen) und für Klasse A fünf (125 Fragen); bei einer Zusatzprüfung entfallen die Teile, die du schon nachgewiesen hast.

Was kostet die Amateurfunkprüfung?

Die Erstprüfung kostet für Klasse N 68,00 Euro, für Klasse E 73,50 Euro und für Klasse A 81,00 Euro. Für die spätere Zulassung mit Rufzeichen kommen 20,00 Euro hinzu. Nach Angaben der Bundesnetzagentur gibt es grundsätzlich keine Ermäßigungen, etwa für Schüler oder Studierende.

Wo und wie oft finden Prüfungen statt?

Die Bundesnetzagentur prüft an elf Standorten, darunter Berlin, Hamburg, München und Reutlingen. Wie oft, hängt vom Antragseingang ab: Normalerweise gibt es etwa alle vier bis sechs Wochen Prüfungen an einem Standort. Die aktuelle Terminliste führt die Behörde laufend nach.

Kann ich spontan zur Prüfung kommen?

Nein. Voraussetzung ist ein Antrag mit Zulassung zur Prüfung und bezahlter Gebühr; Plätze werden in der Reihenfolge der Anträge vergeben, und ohne Antrag kann man keinen Platz reservieren.

Sind die Prüfungsfragen genau die Fragen aus dem Fragenkatalog?

Nicht ausschließlich. Der Katalog veranschaulicht die Prüfungsinhalte; in der Prüfung können auch andere Fragen vorkommen, die sich inhaltlich an ihm orientieren.

Was passiert, wenn ich einen Prüfungsteil nicht bestehe?

Du kannst nicht bestandene Teile innerhalb von 24 Monaten nach der Bekanntgabe des Ergebnisses deiner ersten Prüfung wiederholen; danach musst du die Prüfung vollständig neu ablegen. Eine nicht bestandene Zusatzprüfung musst du dagegen komplett wiederholen. Fehlen dir in genau einem Teil nur wenige Punkte, kann in diesem Teil eine mündliche Nachprüfung möglich sein.

Welche Hilfsmittel sind in der Prüfung erlaubt?

Du bringst einen Stift und einen einfachen wissenschaftlichen oder nicht programmierbaren Taschenrechner ohne Textspeicher mit. Formelsammlung, Entwurfspapier und einige Anlagen bekommst du gestellt; sonstige Unterlagen und Notizblätter sind nicht erlaubt.

Ersetzt ein Seefunk- oder Flugfunkzeugnis die Amateurfunkprüfung?

Nein. Für eine Zulassung zum Amateurfunkdienst muss vorher die Amateurfunkprüfung abgelegt werden; andere Funkzeugnisse und Tätigkeiten im Funkbereich ersetzen sie nicht.

Quellen und Stand

Die Angaben zu Prüfung, Gebühren und Fragenkatalog haben wir am 16.10.2026 in den folgenden amtlichen Quellen gelesen und in eigenen Worten wiedergegeben; Summen und der Kostenvergleich sind unsere Rechnung, die Angaben zur App stammen aus der App selbst. Maßgeblich sind die Quellen und der Bescheid der Bundesnetzagentur; diese Seite ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.

Ist dir ein Fehler oder eine Änderung aufgefallen, schreib an support@funkpruefung.app. Die Terminliste und die Gebühren ändern sich; prüfe sie vor deiner Anmeldung bei der Bundesnetzagentur.